Professionalität hat einen Preis
Nachtflüge und Flüge unter Instrumentenflugbedingungen können hier zu jederzeit durchgeführt werden. Dies ist an kleineren Flugplätzen im Umland nicht möglich. Der Verkehrsflughafen Schönefeld ist der einzige kontrollierte Flugplatz in Berlin-Brandenburg. Das heißt, nur hier wird der Flugverkehr von professionellen Fluglotsen gelenkt. An kleineren Flugplätzen gibt der Flugplatzhalters und dessen Mitarbeiter – der sogenannte Flugleiter - nur Empfehlungen und Informationen zu Flugbewegungen ohne Lenkungs- und Weisungsbefugnis. Dies sind keine professionellen Lotsen. Aus diesem Grund nennt man diese Flugplätze auch unkontrolliert. Um Sie in Ihrer Ausbildung vom Wetter unabhängiger zu machen und Sie möglichst früh, intensiv in der kontrollierte Umgebung eines von professionellen Lotsen gesteuerten Verkehrsflughafens auszubilden, findet die Flugausbildung der VPS direkt am Flughafen Berlin-Schönefeld statt. Dies ist der Grund, warum die Landungen am Verkehrsflughafen Schönefeld auch teurer sind als an diesen unkontrollierten Flugplätzen. Denn die „Landegebühr“ an einem Verkehrsflughafen setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Gründe dafür sind gesetzliche Vorschriften (Lärmentgelt, Anfluggebühr) und verschiedenen Anbieter von Dienstleistungen auf einem Verkehrsflughafen. Da ist erst mal die Landegebühr selbst, die für das Aufsetzen des Flugzeuges auf der Landebahn erhoben wird. Sie ist in Schönefeld gar nicht mal höher als an anderen Plätzen auch. Professionalität heißt aber auch, dass in Schönefeld nur mit großen Flugzeugen gerechnet und daher ein Mindestabfluggewicht von 6 Tonnen berechnet wird. Dann gibt es ein Lärmentgelt. 69 EU-Flughäfen haben lärmdifferenzierte Landeentgelte eingeführt. Erster deutscher Flughafen war der Frankfurter Flughafen im Jahre 1974. Acht weitere deutsche Flughäfen kamen hinzu: Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, München und Stuttgart. Mit Einführung der Entgelte soll der Einsatz von lärmärmeren Flugzeugen unterstützt werden und ein Anreiz für die Beschaffung lärmarmer Flugzeuge geschaffen bzw. der Austausch von lärmreichen Flugzeugen unterstützt werden. Die Höhe der Gebühren kann nach einer Formel des Vorschlages des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2002 berechnet werden und soll proportional zur Lärmbelastung der Flughafenanrainer sein. Des Weiteren sind sie abhängig von der Art der Luftfahrzeuge sowie vom Höchstabfluggewicht des Flugzeuges. Aufgabe der Flughäfen ist es, die Höhe der Gebühren, die sie erheben, sowie die erforderlichen Kriterien transparent anzugeben. Die erhobenen Entgelte dienen der Finanzierung lärmbezogener Programme wie z.B. dem passiven Lärmschutz, der die Anwohner vor Lärm schützen soll. Hierfür wurden laut der ADV in den vergangenen Jahren mehr als 400 Mio. Euro investiert. Auch wenn wir vergleichsweise wenig Lärm produzieren, werden wir auch wegen der Kostengerechtigkeit wie die Großen behandelt. (https://www.ald-laerm.de/downloads/veranstaltungen-des-ald/Lindmaier-Laermentgelte.pdf) Dann gibt es ein sogenanntes Terminal-Entgelt und eine Handling-Gebühr. Diese werden für die Benutzung der Gebäude und des Vorfeldes erhoben sowie für Follow Me und Einweisungsdienstleistungen, die nicht vom Flughafenbetreiber selbst, sondern von einem Handling-Agent abgewickelt werden. Damit ist das Flugzeug aber noch nicht abgestellt. Für das „Parken“ werden nochmal zusätzlich sogenannte Positionsentgelte erhoben. Es ersetzt die an einem Flughafen sonst noch anfallenden Passagierentgelte, PRM-Entgelte und Sicherheitsentgelte. Polizei und Feuerwehr kosten halt auch Geld. Schließlich gibt es noch die sogenannte Anfluggebühr, mit der die Lotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) bezahlt werden. Die DFS nimmt für den Bund die in §27c Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes aufgeführten Flugsicherungsaufgaben wahr. Die Aufwendungen hierfür sind über Einnahmen zu decken (Gebühren, Erstattungen und sonstige Einnahmen). Für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung durch Luftfahrzeuge beim An- und Abflug auf den deutschen Verkehrsflughäfen werden An-/Abfluggebühren erhoben. Diese Gebühr wird natürlich grundsätzlich fällig, wenn Sie –wie es die gesetzlichen Ausbildungsvorschriften für die Verkehrspilotenlizenz verlangt - an einem Verkehrsflughafen trainieren und dort landen. An kleineren Plätzen müssen Sie – z.B. bei Nachtflügen – außerhalb der Betriebszeit sogenannte PPR-Gebühren bezahlen. (PPR heißt: Prior Permission Required – oder Deutsch: Vorherige Erlaubnis erforderlich). Zuzüglich zur Landegebühr kommt dann die sogenannte PPR-Gebühr zwischen 6-22€ sowie ein Befeuerungsentgelt zwischen 4-15€ pro Platzrunde. Damit haben auch kleinere Flugplätze keinen Kostenvorteil gegenüber einem Verkehrsflughafen wie Schönefeld. IFR-Anflüge, also Flüge bei Instrumentenflugbedingungen, können an diesen Flugplätzen bei schlechtem Wetter gar nicht stattfinden. Dies ist nur an einem Verkehrsflughafen wie Berlin-Schönefeld möglich.
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